Markus studiert!

ECTS-Grad erst im Abschlusszeugnis

Den ECTS-Grad zu Prüfungsleistungen gibt es nicht — dieser wird lediglich für die Gesamtnote des Abschlusses berechnet.

In der Amtlichen Mitteilung 141 findet sich der entsprechende Passus:

Zusätzlich zur Gesamtnote wird im Diploma Supplement der ECTS-Rang [...] ausgewiesen: [...]
Grundlage der Berechnung des ECTS-Rangs sind die Abschlussnoten nach der deutschen Notenskala mit einer Nachkommastelle von 1,0 bis 4,0 der Absolventinnen und der Absolventen des jeweiligen Studiengangs, die während der 6 dem Semester der letzten Prüfung vorhergehenden Semester ihr Studium erfolgreich beendet haben. Die Gruppengröße zur Berechnung des ECTS-Rangs umfasst mindestens 30 Absolventinnen und Absolventen. Wird diese Gruppengröße innerhalb von 6 Semestern nicht erreicht, ist der Zeitraum semesterweise zu verlängern, bis die erforderliche Gruppengröße erreicht ist. Der ECTS-Rang wird erstmalig ausgewiesen, wenn die beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.

Im Falle von Notengleichheit wird der jeweils bessere Rang vergeben. Bei nachträglichen Verschiebungen der Noten erfolgt keine Schlechterstellung im Hinblick auf bereits erteilte Ränge.

Allerdings kann man den ECTS-Grad auch für einzelne Module erfahren:

Für einzelne Module kann der ECTS-Rang auf schriftlichen Antrag an die Hochschule entsprechend ausgewiesen werden.

< 13. March 2011, 09:51 Uhr

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